Einlagensicherung

Ihre Einlagen bei zinsacm sind sicher. Erfahren Sie mehr über den umfassenden Schutz Ihrer Gelder durch die gesetzliche Einlagensicherung.

Ihre Einlagen sind geschützt

Bei zinsacm legen wir größten Wert auf die Sicherheit Ihrer Einlagen. Als europäisches Finanzinstitut mit Sitz in Deutschland unterliegen wir der gesetzlichen Einlagensicherung, die Ihnen umfassenden Schutz bietet.

100.000 € Absicherung pro Kunde

Ihre Einlagen sind bis zu einem Betrag von 100.000 € pro Person durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.

Gesetzlich garantierter Schutz
Pro Kunde, nicht pro Konto
Im unwahrscheinlichen Insolvenzfall
Gemäß EU-Richtlinie

Wie funktioniert die Einlagensicherung?

Die gesetzliche Einlagensicherung ist ein wichtiger Bestandteil des Bankensystems und bietet Ihnen als Kunde Sicherheit für Ihre Einlagen. Hier erfahren Sie, wie der Schutz funktioniert.

1
Gesetzliche Grundlage

Die Einlagensicherung basiert auf der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie, die in nationales Recht umgesetzt wurde. Sie ist gesetzlich verankert und bietet verbindlichen Schutz.

2
Entschädigungsfall

Im unwahrscheinlichen Fall einer Bankinsolvenz tritt die Einlagensicherung in Kraft. Sie garantiert, dass Kunden ihre Einlagen bis zur Höchstgrenze zurückerhalten.

3
Auszahlung

Die Entschädigung erfolgt innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen – die Auszahlung erfolgt automatisch.

Umfang des Schutzes

Was ist geschützt?

  • Guthaben auf Flexgeldkonten (90 Tage Mindesthaltedauer)
  • Guthaben auf Festgeldkonten
  • Sparguthaben und Girokonten
  • Einschließlich der angefallenen Zinsen bis zum Entschädigungsfall
  • Geschäftskonten von Einzelpersonen und kleinen Unternehmen

Die Einlagensicherung bezieht sich auf den Gesamtbetrag Ihrer Einlagen bei zinsacm, unabhängig von der Anzahl der Konten, die Sie führen.

Was ist nicht geschützt?

  • Einlagen über 100.000 € pro Kunde
  • Investmentfonds und Wertpapiere
  • Rentenversicherungen und andere Versicherungsprodukte
  • Einlagen von großen Unternehmen, Finanzinstituten oder öffentlichen Stellen

Haben Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Einlagenschutz? Unser Kundenservice berät Sie gerne individuell zu diesem Thema.

Sonderfälle und erhöhter Schutz

In bestimmten Fällen kann der Schutz über die reguläre Grenze von 100.000 € hinausgehen. Diese temporär erhöhte Deckung gilt für Einlagen, die aus bestimmten Lebensereignissen resultieren.

Temporär erhöhter Schutz bis zu 500.000 €

In den folgenden Fällen sind Ihre Einlagen für sechs Monate nach Gutschrift oder ab dem Zeitpunkt, an dem die Einlagen rechtlich übertragbar wurden, bis zu 500.000 € geschützt:

Immobilientransaktionen

Einlagen aus dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie.

Gesetzlich vorgesehene Ereignisse

Einlagen im Zusammenhang mit Heirat, Scheidung, Ruhestand oder Kündigung.

Versicherungsleistungen

Einlagen aus Versicherungsleistungen oder Entschädigungen für Opfer von Straftaten.

Erbschaften

Einlagen, die aus einer Erbschaft stammen.

Häufig gestellte Fragen

Rechtliche Grundlagen

Gesetzliche Bestimmungen

Die gesetzliche Einlagensicherung basiert auf der EU-Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme, die in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Hauptmerkmale sind:

  • Schutzgrenze von 100.000 € pro Einleger und Kreditinstitut
  • Auszahlungsfrist von 7 Arbeitstagen
  • Verpflichtende Teilnahme aller Kreditinstitute an einem Einlagensicherungssystem
  • Regelmäßige Stresstest der Einlagensicherungssysteme

Weitere Informationen zur gesetzlichen Einlagensicherung finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Europäischen Kommission.

Sicherheit und attraktive Zinsen vereint

Bei zinsacm kombinieren wir die Sicherheit der gesetzlichen Einlagensicherung mit attraktiven Zinssätzen für Ihr Erspartes. Eröffnen Sie jetzt Ihr Konto und profitieren Sie von beiden Vorteilen.